Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit für https://www.hellweg-ein-lichtweg.de/de/

Der Verein HELLWEG – ein LICHTWEG e.V. ist bemüht, seinen Webauftritt unter https://www.hellweg-ein-lichtweg.de/de/ im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den oben genannten Webauftritt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist aufgrund der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 in Verbindung mit dem harmonisierten europäischen Standard EN 301 549 (basierend auf den Web Content Accessibility Guidelines, WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht oder nur teilweise barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

  • Struktur und Semantik:
  • Auf der Startseite und vielen Unterseiten fehlt eine als H1 ausgezeichnete Hauptüberschrift. Dies erschwert Nutzerinnen und Nutzern von assistiven Technologien die schnelle Erfassung des Seitenthemas und die Navigation. (Verstoß gegen WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen; 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen).
  • Die hierarchische Struktur der Überschriften (H2, H3 etc.) ist nicht durchgängig logisch aufgebaut, was das Verständnis der Seitenstruktur beeinträchtigen kann.
  • Es fehlen Sprunglinks (Skip-Links), mit denen wiederkehrende Inhaltsblöcke wie die Hauptnavigation übersprungen werden können. Dies erschwert die effiziente Nutzung für Personen, die ausschließlich per Tastatur navigieren. (Verstoß gegen WCAG-Erfolgskriterium 2.4.1 Umgehen von Blöcken).
  • Nicht-Text-Inhalte:
  • Für viele informative Bilder, insbesondere im Slider auf der Startseite sowie in den Galerien der Lichtkunst-Orte, fehlen aussagekräftige Alternativtexte. Blinde oder sehbehinderte Nutzerinnen und Nutzer können die Inhalte und Funktionen dieser Bilder nicht wahrnehmen. (Verstoß gegen WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt).
  • Multimedia-Inhalte:
  • Das auf der Startseite eingebettete Video verfügt über keine Untertitel. Personen mit Hörbeeinträchtigungen sind somit von den im Video vermittelten Informationen ausgeschlossen. (Verstoß gegen WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet)).
  • Tastaturbedienbarkeit und Fokus:
  • Einige interaktive Elemente, wie beispielsweise der Slider oder die Bildergalerien, sind möglicherweise nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar.
  • Der Tastaturfokus ist nicht bei allen interaktiven Elementen deutlich sichtbar, was die Navigation ohne Maus erschwert. (Verstoß gegen WCAG-Erfolgskriterium 2.1.1 Tastatur; 2.4.7 Fokus sichtbar).

Wir arbeiten daran, die genannten Barrieren sukzessive abzubauen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

  • Datum der Erstellung: 24. Juni 2025 (Armin Eichenmüller)
  • Methode der Bewertung: Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung, die auf einer manuellen Prüfung der Website basiert.
  • Letzte Überprüfung: 24. Juni 2025 (Armin Eichenmüller)

Feedback und Kontaktangaben (Feedback-Mechanismus

Sind Ihnen weitere Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir möchten unser Angebot kontinuierlich verbessern.

Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen unter Nennung der genauen URL der betroffenen Seite und einer kurzen Beschreibung des Problems mit.

Kontakt:

HELLWEG – ein LICHTWEG e.V.

E-Mail: hellweg-ein-lichtweg@gmx.de

Durchsetzungsverfahren (Schlichtungsverfahren)

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten haben, haben Sie die Möglichkeit, die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einzuschalten. Die Ombudsstelle hat die Aufgabe, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine außergerichtliche Streitbeilegung bei Konflikten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen.

Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos. Sie benötigen auch keinen Rechtsbeistand.

Kontakt zur Ombudsstelle:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

bei der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten

Fürstenwall 25

40219 Düsseldorf

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Website: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik