Künstler*in: Rolf Walz & Thomas Locher
R.W. *1958 in Altensteig
T.L. *1956 in Munderkingen
Werktitel: „GG ART. 119 / Art. 3 [Gleichheit vor dem Gesetz]", 2001/2002
Standort:
Oberlandesgericht Hamm, Heßlerstr. 53, 59065 Hamm
Die Installation der in Berlin lebenden Künstler verbindet das Konkrete der Sprache und des formalisierten Schriftbildes mit der Abstraktion farbiger und leuchtender Lineaturen.
So werden in farbigen Textkreisen grundlegende Fragestellungen den im Grundgesetzbuch verankerten Inhalten gegenübergestellt.
Art. 3 des Grundgesetzes basiert auf der „Gleichheit vor dem Gesetz". Doch ist die Gleichheit selbstverständlich? Oder ist die Forderung nach Gleichheit nur deshalb notwendig, weil Ungleichheit besteht?
Die Lichtinstallation im Oberlandesgericht Hamm ermöglicht dem Besucher sich mit themengebundenen Fragestellungen auseinanderzusetzen und pointiert ortsspezifische Assoziationen, die dem Betrachter je nach Standpunkt unterschiedliche Perspektiven und Eindrücke vermittelt.